Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dr. Mach GmbH & Co., D-85560 Ebersberg

§1 Allgemeines

  • 1. Die nachfolgenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden Vertragsbestandteil, sofern nicht der Besteller ausdrücklich, schriftlich den Bedingungen widerspricht.
  • 2. Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen, insbesondere Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Bestellers bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch uns.
  • 3. Nimmt der Besteller die Ware ab, gelten unsere AGB auch bei fehlender Übereinstimmung mit den AGBs des Bestellers.
  • 4. Bestellungen werden ausschließlich nach diesen Lieferungs- und Zahlungsbed. angenommen und ausgeführt. Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  • 5. Soweit hier nichts anderes geregelt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen des Zentralverbandes der Elektrotechnischen Industrie (ZEV).

§2 Berechnung

  • 1. Die Preise verstehen sich - soweit nicht anders vereinbart - ab Werk, ausschließlich Verpackung und für Lieferung im Inland zuzüglich gesetzlicher MWSt.
  • 2. Wir berechnen die am Liefertage gültigen Preise, auch bei Teillieferungen, sofern nichts anderes vereinbart. Sofern der Besteller Nichtkaufmann ist, ist er berechtigt, im Falle einer Preiserhöhung innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten, wenn sich die Preiserhöhung nicht in den Grenzen billigen Ermessens hält und der Listenpreis deutlich stärker als die Lebenshaltungskosten steigt. Dies gilt auch für die Mehrwertsteuer.

§3 Versand und Lieferung

  • 1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.
  • 2. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Die Mitteilung des Lieferverzuges sowie die angemessene Nachfrist muß schriftlich mitgeteilt werden.
  • 3. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen verspäteter Lieferung ist bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit grundsätzlich ausgeschlossen. Im Fall von grober Fahrlässigkeit ist der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf den typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden begrenzt. Diese Klausel gilt nicht für den Fall, daß der Besteller Nichtkaufmann ist.
  • 4. Mehrkosten, die durch Wünsche und Interessen des Bestellers zu Versandart und Versandweg entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.

§4 Gewährleistung

  • 1. Alle Angaben über Eignung und Anwendung der Produkte, techn. Beratung, Abbildungen und sonstige Angaben beziehen sich bei vorbehaltener Änderung auf den Zeitpunkt der Drucklegung und erfolgen nach bestem Wissen. Sie befreien den Besteller jedoch nicht von eigenen Untersuchungen und Tests.
  • 2. Der Besteller hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar, auch durch eine Probeverarbeitung - bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
  • 3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. Für Nichtkaufleute gilt diese Klausel nur für offensichtliche Mängel.
  • 4. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis spesenfrei zurückgesandt werden.

§5 Eigentumsvorbehalt

  • 1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
  • 2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
  • 3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Mteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Besteller auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Besteller bestehen.
  • 4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
  • 5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
  • 6. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
  • 7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§6 Zahlung

  • 1. Zahlungsziel ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 3% Skonto; innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Wechsel  werden ohne vorhergehende Zustimmung nicht angenommen, deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung
  • gehen voll zu Lasten des Bestellers. Bei nicht befriedigenden oder ungenügenden Auskünften über einen Besteller bleibt Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorbehalten.
  • 2. Zum Inkasso berechtigt nur unsere ausdrückliche Vollmacht. Bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel erfolgt die Gutschrift unter Vorbehalt der Einlösung.
  • 3. Bei Zahlungsverzug bleibt das Recht zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeit vorbehalten. Bei Exportlieferungen Zahlungsbedingungen nach Vereinbarung.

§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • 1. Erfüllungsort ist Ebersberg/Oberbayern. Gerichtsstand ist München. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Nichtkaufmann ist. In diesem Fall ist München Gerichtsstand, wenn die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich nach dem Entstehen der Streitigkeit vereinbaren oder wenn der Besteller nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand 01/99